Wettspielordnung des WRGC



I. Rahmenausschreibung für WRGC-Wettspiele

Die folgende Rahmenausschreibung gilt für alle Wettspiele des WRGC, soweit nicht in der Einzelausschreibung des betreffenden Wettspiels etwas anderes bestimmt ist.

1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) und den Platzregeln (einschl. möglicher Tagesplatzregeln) des WRGC. Zählwettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.

2. Art der Vorgabe

DGV- bzw. Club-Spielvorgabe gem. aushängender Tabellen. Die Verteilung auf die Löcher ist auf den Scorekarten und Abschlagtafeln angegeben. Die Zuteilung der Spielvorgaben erfolgt gemäss Spielform, siehe Einzelausschreibung.

3. Nenngeld / Meldeschluss

Der Meldeschluss wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Das Nenngeld wird mit Meldeschluss fällig. Bei Absagen nach Meldeschluss bzw. bei Nicht-Antreten besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Fällen möglich.

4. Abspielzeit / Verspätung ('5- Minuten-Regel')

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch

im Lochspiel mit Lochverlust
im Zählspiel mit zwei Strafschlägen

bestraft, sofern keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die 5 Minuten, ist der Spieler disqualifiziert (Regel 6-3). Mit der Disqualifikation ist der Spieler vom Wettspiel ausgeschlossen (vgl. Ziffer 16). Es steht im Ermessen der Spielleitung, den Spieler 'außer Konkurrenz' mit einer folgenden Spielergruppe starten zu lassen.

5. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Für unangemessene Verzögerung des Spiels oder für unerlaubte Spiel­unter­brechungen gelten die Grundstrafen der Regeln 6-7 bzw. 6-8.

Langsames Spiel:
Hat nach Auffassung der Spielleitung eine Partie ihre Position im Spielablauf verloren, so kann die Spielleitung die Spieler wegen Langsamen Spiels (Regel 6-7) ermahnen. Sind Richtzeiten von der Spielleitung für ein oder mehrere Löcher festgelegt, so sind überschrittene Richtzeit und bei Folgegruppen Verlust des Anschlusses (um mehr als ein volles Loch) ein Indiz für langsames Spiel.

Tritt nach Ermahnung keine Beschleunigung ein, kann eine Zeitnahme für jeden einzelnen Spieler der Gruppe angekündigt werden. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden bzw. folgende Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafen für langsames Spiel:

Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:
1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation

6. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen alle Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen.
Das Spiel ist erst wieder aufzunehmen, wenn die Spielleitung dieses angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so wird er disqualifiziert, sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist.

Signaltöne einer Sirene bei Aussetzung des Spiels:

Ein langer Signalton:
Unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr gemäss obiger Wettspiel­bedingung

Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne:
(Normale) Unterbrechung des Spiels gem. Regel 6-8.b

Wiederholt zwei kurze Signaltöne:
Wiederaufnahme des Spiels

Hinweis:
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel gemäß Regel 6-8.a. eigenverantwortlich abbrechen.

7. Neue Lochpositionen

Geht ein und dieselbe Runde eines Zählwettspiels über mehr als einen Tag, so kann die Spielleitung in besonderen Fällen gem. Regel 33-2.b. an jedem Tag des Wettspiels andere Lochpositionen vorsehen.

8. Wertung von Zählspielen

Wird innerhalb eines Rahmenwettspiels vorgabenwirksam in getrennten Klassen und um getrennte Preise gespielt, so gelten die Wettspiele in den Klassen für die Wertung und die Vorgabenfortschreibung als separate Wettspiele.
Wird um einen gemeinsamen Bruttopreis von unterschiedlichen Zählspielabschlägen gespielt (Damen und Herren), so wird für die Wertung ein CR-Ausgleich vorgenommen. (Soll bei gemeinsamem Bruttopreis ohne CR-Ausgleich gespielt werden, so ist dieses in der Einzelausschreibung zu vermerken).
Für die Netto-Wertung von Mehrrunden-Wettspielen gilt, unabhängig von der Vorgabenfortschreibung je Runde, die Vorgabe bei Antritt der ersten Runde des Wettspiels.

9. Stechen

Soweit in der Einzelausschreibung eines Wettspiels nichts anderes vorgesehen ist, gilt zur Entscheidung bei gleichen Ergebnissen nach Beendigung der festgesetzten Runde / Runden:

In Zählspielen werden für die Reihung sowohl der Brutto- als auch der Nettowertung die Ergebnisse von 9 Löchern nach dem Verfahren "schwere / leichte Löcher" ausgewählt. Es werden nach der Vorgabenverteilung die Löcher mit Vorgabe 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 herangezogen. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten sechs (1 - 14), dann die letzten drei (1, 18, 3) der genannten Löcher und schließlich das Loch mit Vorgabe 1. Danach entscheidet ein Zufallsverfahren (Los oder Clubsoftware).
Analog zu diesem 'Kartenstechen' für Wettspiele über 18 Löcher werden bei Wettspielen über 36 Löcher die letzten 18 Löcher etc. herangezogen.
Soll der Sieger eines Zählwettspiels durch ein Stechen mit 'Sudden Death' ermittelt werden, so bestimmt die Spielleitung die zu spielenden Löcher und ggf. die Zusammenstellung der Spielergruppen. Das Stechen wird im Zählspielmodus ausgetragen.

In Lochwettspielen wird das Spiel lochweise fortgesetzt bis eine Partei ein Loch gewinnt. Hat die Spielleitung nichts anderes bestimmt, wird das Spiel an dem Loch fortgesetzt, an dem die festgesetzte Runde begonnen wurde. Die Vorgabenzuteilung entspricht dabei der festgesetzten Runde.

10. Scorekartenausgabe

Soweit in der Einzelausschreibung eines clubinternen Zählwettspiels nichts anderes vorgegeben ist, werden die Scorekarten im Pro Shop ausgegeben.

11. Rückgabe der Scorekarte / Ergebnismeldung

Die Scorekarte ist nach dem Spiel vom Spieler unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Eine Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler den Vorraum (Flur) des Sekretariats verlassen hat. Ergebnisse von Lochspielen sind von beiden Parteien gemeinsam der Spielleitung zu melden bzw. in das Spielschema (Jahreswettspiele etc.) einzutragen.

12. Starter

Sind Starter eingesetzt, so handeln diese im Rahmen ihrer Funktion im Auftrag der Spielleitung. Sie sind u.a. auch berechtigt, bei Ausfällen von Spielern die Spielergruppen neu zusammenzustellen oder auch entsprechend der Situation Startzeiten hinauszuschieben.

13. Zählerbestimmung

Soweit der Zähler nicht auf der Scorekarte vorgedruckt ist, ist in der Spielergruppe nach Position gem. Startliste zu zählen: Position 1 zählt 2, 2 ggf. 3 usw.; der letzte Spieler zählt den ersten.

14. Zu nutzende Abschläge

Sofern nicht in der Einzelausschreibung etwas anderes bestimmt ist, spielen:

Herren und männliche Jugendliche von den gelben Standardabschlägen sowie Damen und weibliche Jugendliche von den roten Standardabschlägen. (Für Abweichungen von dieser Regelung bedarf es bei vorgabenwirksamen Wettspielen einer ordnungsgemäßen Vorgabenverteilung durch den Vorgabenausschuss sowie deren Bekanntgabe).

15. Beendigung des Wettspiels

Zählwettspiele sind mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse (endgültige Ergebnisliste) beendet. Vorläufige Ergebnisse können ausgehängt werden.
Lochspiele sind mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung bzw. mit dessen  Eintragung in die Setzliste (Spielschema) beendet.

16. Spielleitung

Die Spielleitung liegt beim WRGC und wird normalerweise aus Mitgliedern des Spielausschusses gebildet. Die Spielleitungsmitglieder werden spätestens bis zum ersten Start namentlich benannt.
Die Spielleitung ist berechtigt, Spieler mit sofortiger Wirkung vom Wettspiel auszuschließen, wenn diese wegen bestimmter Regelverstöße (z.B. Verspätung, Spielverzögerung oder grobe Etiketteverletzungen) nach den Golfregeln disqualifiziert sind bzw. von der Spielleitung disqualifiziert wurden.

17. Änderungsvorbehalt für Spielleitungen

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung des Wettspiels (Vorgabenwirksamkeit nur in außergewöhnlichen Fällen, s.u.), die Startzeiten und Spielergruppen sowie die Platzregeln zu ändern.
Je nach Situation im laufenden Wettspiel können jedoch Spielergruppen neu zusammengestellt und die Startzeiten verschoben werden (vgl. Ziffer 12, 'Starter').
Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung und Spielbedingungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig, z.B. wenn nach Spielunterbrechungen das Spiel mit Anpassung an völlig geänderte Platz- und Spielverhältnisse fortgesetzt werden soll.
Änderungen der Vorgabenwirksamkeit eines Wettspiels bei solchen außergewöhnlichen Umständen müssen einstimmig erfolgen und stehen zudem unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung durch den Vorgabenausschuss.
Bei Mannschaftslochspielen (innerhalb des WRGC) ist die Spielleitung berechtigt, nach Beginn des Wettspiels noch die vorgesehene Ergebnisermittlung zu ändern (z.B. bei Unterbrechung ohne Fortsetzungsmöglichkeit / "Abbruch").


18. Datenschutz

Im Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen.
Name, Vorgabe und Startzeit werden per Aushang im Club sowie passwortgeschützt im Internet veröffentlicht. Daneben können Spieler ihre Startzeit und die vorgesehenen Mitspieler ihrer Spielergruppe per Telefon-Informationssystem abfragen. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler außerdem in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste, auch im Internet, ein.
 

Platz aktuell

Platz: geöffnet

Grüns: Sommergrüns

Platzbelegung:
Platzbelegungsplan

Tagesplatzregel:

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