Zur Nutzung des Golfplatzes und der Übungseinrichtungen sind grundsätzlich nur berechtigt:
- ordentliche Mitglieder des WRGC
- spielberechtigte Jugendliche
- auswärtige und auswärtige jugendliche Mitglieder
- befristete Mitglieder
- zugelassene Gastspieler
Nicht spielberechtigten Personen ist die Benutzung der Übungseinrichtungen nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Vorstands oder von ihm autorisierter Personen, ggf. mit bestimmten Auflagen, gestattet.
Die Spielberechtigung und deren Bedingungen werden für auswärtige und auswärtige jugendliche Mitglieder sowie für befristete Mitglieder durch die Satzung bzw. durch Vorstandsregelung (siehe Aushang) bestimmt.
Für Gäste, die an Wettspielen teilnehmen, werden die Teilnahmebedingungen durch die jeweilige Ausschreibung des Wettspiels geregelt (Verband, WRGC oder sonstiger Veranstalter). Zulassung und Bedingungen werden im Falle von Greenfee-Spielern durch Vorstandsregelung festgelegt (siehe u.a. Aushang, Internet und Veröffentlichung in 'Golf in Hamburg'). Im Rahmen seines Hausrechts ist der WRGC berechtigt, einzelnen Gästen die Nutzung seiner Anlagen oder seines Golfplatzes ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Alle Spieler sind verpflichtet, auf dem Golfplatz die für die jeweilige Spielberechtigung vorgesehene, gültige Kennzeichnung (Bag-Tags, Greenfee-Karten etc.) deutlich sichtbar am Golfbag mitzuführen.
1.1. Ordentliche Mitglieder des WRGC und berechtigte Jugendliche
Mitglieder des WRGC und spielberechtigte Jugendliche dürfen auf dem Platz nur spielen, wenn sie eine DGV-Stammvorgabe haben (36,0 oder besser) bzw. eine Clubvorgabe (54 bis 37) besitzen, die vom WRGC erteilt und auf dem Platz des WRGC erspielt worden ist. Spieler ohne DGV-Stammvorgabe oder ohne im WRGC erworbene Clubvorgabe dürfen auf dem Platz weder Löcher spielen noch irgendwelche Schläge machen, auch nicht unter Aufsicht von Mitgliedern mit DGV-Vorgabe, ausgenommen
- auf den Übungseinrichtungen
- auf dem Platz unter Anleitung bzw. Aufsicht eines Golflehrers
- auf dem Platz zu angemeldeten Clubvorgabe-Versuchen in Begleitung eines vom Vorgabenausschuss genehmigten Zählers
- Kinder und Jugendliche auf dem Platz soweit sie unter Aufsicht vom Jugendwart autorisierter Personen spielen oder den vom Jugendausschuss gesetzten Anforderungen entsprechen
Zur Erlangung der WRGC-Clubvorgabe siehe unten 1.3.
1.2 Sonstige Mitglieder des WRGC und Gäste
Die Spielberechtigung und die Bedingungen für diese Spielergruppen richten sich nach den jeweils gültigen Regelungen des Vorstands bzw. den Wettspielausschreibungen.
1.3 Erlangung von WRGC-Clubvorgabe / erstmaliger DGV-Stammvorgabe
Die Platzerlaubnis und damit die Clubvorgabe von 54 kann im Regelfall nur erlangen, wer mit einem vom Spielausschuss bestimmten oder genehmigten Zähler bzw. mit einem Golflehrer neun zusammenhängende Löcher in etwa 2½ Stunden oder schneller spielt. Von den neun Löchern werden die sechs besten gewertet. Das Spiel sollte in Übereinstimmung mit den Regelungen unter 2.2 an Loch 1 oder an Loch 10 aufgenommen werden. Auf der Grundlage einer Clubvorgabe von 54 muss der Spieler mindestens zwölf Stableford-Nettopunkte für die gewerteten sechs Löcher erreichen.
Die anzuwendende Spielvorgabe zur Clubvorgabe von 54 ergibt sich aus der gültigen Vorgabentabelle lt. Platzrating. Für Herren gelten die gelben, für Damen die roten Standardabschläge. Die Vorgabenverteilung auf die zu wertenden Löcher bestimmt sich nach der gültigen Verteilung lt. Scorekarte / Abschlagtafel.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der Platzerlaubnis / WRGC-Clubvorgabe ist das Bestehen eines Regeltests des WRGC zum Nachweis ausreichender Grundkenntnisse der Etikette, der Golfregeln sowie der Platzregeln und Spielbedingungen des WRGC. Der Test wird vom Vorgabenausschuss des WRGC abgenommen. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr kann vom Jugendausschuss die Platzerlaubnis auch abweichend von der vorstehenden Regelung erteilt werden.
Die Golflehrer haben sicherzustellen, dass im Rahmen der Übungen und der Regelschulungen allen Anfängern das richtige Verhalten auf dem Platz nahegebracht wird (Sicherheit, zügiges Spiel, Rücksichtnahme, Schonung des Platzes).
Unterspielungen auf Basis einer WRGC-Clubvorgabe im Bereich 54 bis 37 können nur anerkannt werden, wenn sie in vorgabenwirksamen Wettspielen (auch über 9 Löcher) oder mit EDS-Runden (über 18 Löcher) auf dem Platz des WRGC erspielt worden sind.
In begründeten Ausnahmefällen kann von den Golflehrern die spieltechnische Platzerlaubnis oder auch die Einordnung in den Bereich der Clubvorgaben von 54 bis 37 nach ihrer Anschauung und nach Rücksprache mit dem Vorgabenausschuss erteilt werden.
Die erstmalige Erlangung einer DGV-Stammvorgabe wird vom WRGC nur anerkannt, wenn sie in einem vorgabenwirksamen Wettspiel auf dem Platz des WRGC erspielt wurde.
2. Etikette und Vorrechte auf dem Platz
Die Etikette-Regelungen lt. Abschnitt I der Offiziellen Golfregeln des DGV gelten uneingeschränkt, soweit nicht im folgenden die Bestimmungen zum 'Vorrecht auf dem Golfplatz' weitergehend spezifiziert sind.
Wiederholte Nichtbeachtung der Etikette d.h. also der Vorschriften hinsichtlich
- Sicherheit und Rücksichtnahme auf dem Golfplatz
- Spieltempo und Vorrecht auf dem Golfplatz (incl. der Detailregelungen durch den WRGC, (siehe unten)
- Schonung des Golfplatzes
kann durch den Vorstand mit befristetem Spielverbot auf der Anlage des WRGC oder mit dem Ausschluss von bestimmten Wettspielen sanktioniert werden (Satzung VIII, 6.).
2.1. Vorrecht von Wettspielen
Jedes vom WRGC oder einer vom WRGC berechtigten Instanz angesetzte Wettspiel mit offiziellen Startzeiten hat unbedingt Vorrecht auf dem Golfplatz. Zu diesen Wettspielen zählen u.a. auch die Damen- und Herrennachmittage sowie Jugendwettspiele.
Für alle Wettspiele werden die Sperrzeiten durch besonderen Aushang (Clubhaus und Informationstafel) bekannt gegeben. Die genannten Zeiten sind Richtwerte; die tatsächliche Freigabe für das 'freie Spiel' kann witterungsbedingt bzw. aufgrund von Spiel- oder Startform (Lochspiele, Kanonenstart, zweite Runde, Stechen etc.) abweichen. Die betreffenden Spieler müssen sich vor Aufnahme ihres 'freien Spiels' vergewissern (z.B. durch Rückfrage bei Spielleitung oder Sekretariat), ob das Spielen tatsächlich möglich ist. Für bestimmte Wettspiele kann der Platz auch ganztägig gesperrt werden. Sind Sperrzeiten nicht durch besonderen Aushang vorgegeben, so richtet sich die voraussichtliche Sperrung für das Wettspiel nach den Angaben der Startliste.
Grundsätzlich gilt für das 'freie' Spiel (der am Wettspiel nicht beteiligten Spieler):
Ab 20 Minuten vor dem ersten Start des Wettspiels darf das Spiel an den Löchern, an denen gestartet wird, nicht mehr aufgenommen werden (normalerweise Loch 1 und / oder Loch 10). Das Aufnehmen des Spiels an anderen Löchern und das Spielen von Löchern in nicht richtiger Folge sind i.Ü. an Wettspieltagen nicht gestattet.
Vor der ersten bzw. hinter der letzten Spielergruppe eines Wettspiels muss ein Abstand von mindestens einem vollen Loch gewahrt werden! Eine Störung von Wettspielgruppen auf gegenlaufenden Löchern ist unbedingt zu vermeiden. Kann der Abstand vor der ersten Spielergruppe des Wettspiels nicht gehalten werden, so ist das Spiel abzubrechen und es darf auch nicht an anderer Stelle des Platzes fortgesetzt werden. Der Abstand zur letzten Gruppe des Wettspiels muss auch dann gewahrt werden, wenn diese Gruppe den Anschluss im Wettspiel nicht halten kann.
Das Spielen zwischen Gruppen des Wettspiels ist grundsätzlich untersagt. Das ist insbesondere zu beachten, wenn Spieler beim Wechsel auf Loch 10 in noch laufende Starts des Wettspiels geraten sollten.
Hinweis:
Bei angemeldeten Besuchergruppen oder sonstigen genehmigten Spielen in geschlossenen Gruppen (z.B. Übungsrunden von Mannschaften im Rahmen von Verbandswettspielen) gelten die obigen Ausführungen zu Wettspielen sinngemäß, sofern Sperrzeiten durch den Aushang 'Beschränkung des freien Spiels' bekannt gegebenen worden sind.
2.2. 'Volle Runde' / Aufnahme des 'freien' Spiels
Nur ein Spiel, welches an Loch 1 aufgenommen und über 18 Löcher ohne Unterbrechung in der richtigen Folge gespielt wird, ist ein Spiel über die 'volle Runde' i.S. der Golfregeln (Etikette). Jedes Spiel über die volle Runde hat das Anrecht, jedes Spiel über eine unvollständige oder verkürzte Runde zu überholen. Das gilt auch für Einzelspieler auf der vollen Runde.
An Loch 10 ist die Aufnahme des Spiels möglich, jedoch mit folgender Beschränkung:
In der 'Saison', d.h. vom 15. März bis einschließlich 15. Oktober ist an Wochenend- und Feiertagen die Aufnahme des freien Spiels an Loch 10 in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr nicht gestattet.
Die Aufnahme des Spiels an anderen Löchern als Loch 1 und Loch 10 ist grundsätzlich unerwünscht; ebenso das Überspringen von Löchern. Soweit Spieler hiervon in Ausnahmefällen mit definiertem zeitlichen oder technischen Grund (nahende Dunkelheit, technisches Training von Mannschaftsspielern etc.) abweichen, haben sie jede Behinderung oder Störung des regulären Spielbetriebs zu vermeiden; sie werden für Verstöße ggf. vereinsrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Hinweis:
Unterricht unter Aufsicht von Golflehrern findet auf den Löchern nach Wahl des Golflehrers statt. Die Unterrichtsgruppen haben aber keinerlei Vorrechte und dürfen den regulären Spielbetrieb nicht stören.
2.3. Spieltempo / Vorrecht auf dem Platz
Es sollte zügig gespielt und zumindest Anschluss an die vorhergehende Spielergruppe gehalten werden. Wenn ein Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren sein könnte, sollte zur Spielbeschleunigung ein provisorischer Ball gespielt werden. Die Begriffe 'Gruppe' und 'Spieler' schließen im Folgenden auch Einzelspieler ein. Nachfolgende Spieler, die in Reichweite sind, sind gemäß Etikette in folgenden Fällen immer durchspielen zu lassen:
- Ball verloren / suchen
- Unverzüglich durchwinken, wenn ein gesuchter Ball offensichtlich nicht sogleich zu finden ist.
(Das Spiel ist erst wieder aufzunehmen, wenn die passierenden Spieler außer Reichweite sind.)
- Vorrecht bei höherem Spieltempo
- Spieler, die in Reichweite einer vorausgehenden Gruppe gelangen, sind durchzuspielen zu lassen, wenn vor der langsameren Gruppe ein volles Loch oder mehr frei ist.
- Ohne dass ein volles Loch frei sein muss, sind aufkommende, schnellere Spieler durchspielen zu lassen von Spielergruppen, die sich nicht auf der vollen Runde befinden.
Anmerkung:
Die Regelungen der 'Vorrechte' sollen bei normaler, gleichmäßiger Platzbelegung für einen flüssigen Spielbetrieb sorgen. Es sollten aber die Spieler nicht in jedem Fall und unbedingt auf ihrem 'Recht' bestehen, sondern in vernünftiger Beurteilung der Situation und in gegenseitiger Rücksichtnahme handeln. Deutlich schnelleren Spielern sollte unter Umständen auch dann Gelegenheit zum Überholen gegeben werden, wenn kein volles Loch nach vorne frei ist. Man könnte z.B. auch durchspielen lassen, wenn 2 bis 3 langsamere Gruppen dicht hintereinander spielen, vor diesen Gruppen der Platz aber ansonsten frei ist.
Hinweis:
Ein angemeldetes Spiel im Rahmen eines 'Extra Day Score' (EDS) hat kein besonderes Vorrecht auf dem Platz; es gelten die obigen Regelungen nach dem Spieltempo. Das gleiche gilt für Matchplay-Paarungen (wie z.B. vereinbart im Rahmen des Jahres-Wettspiels).
3. Geschützte Biotope
Geschützte Biotope sind in der gem. Platzregel des WRGC bezeichneten Weise gekennzeichnet (Pfosten mit grünen Köpfen). Das Betreten dieser Landschaftsteile ist ebenso wie das Spielen daraus durch die zuständige Landschaftsschutzbehörde verboten. Das Zuwiderhandeln gegen dieses behördliche Verbot wird vereinsrechtlich sanktioniert (gem. Hausrecht und Satzung VIII, 6). Folgen aus derartigen Verstößen weitere Auflagen der Behörden, behält sich der WRGC vor, die betreffenden Personen dafür haftbar zu machen.
4. Begleitpersonen
Spieler, die sich auf dem Golfplatz von Kindern oder nicht spielenden Personen begleiten lassen, sind dafür verantwortlich, dass die Begleitpersonen den Spielbetrieb in keiner Weise beeinträchtigen.
Bei vereinsinternen Wettspielen können Gegner bzw. Mitbewerber ausschließen, dass sich der Spieler von nicht spielenden Personen, ausgenommen Caddie, insofern begleiten lässt, als diese Personen unmittelbar mit der Spielergruppe mitgehen.
Der Spielleitung des Wettspiels steht es jederzeit zu bei Störung des Spielbetriebs durch Begleiter / Besucher das Hausrecht auszuüben.
5. Platzsperren / Platzvorschriften
Aus verschiedenen Gründen wie witterungsbedingter Schonung des Platzes, umfangreicher Platzpflege oder Umbauten etc. können Beschränkungen bzw. Gebote erlassen werden; wie
- Sperrung des Platzes oder von Teilen desselben für den Spielbetrieb,
- Vorgeschriebenes Besserlegen oder sogar Aufsetzen des Balls
- Benutzung der Wintergrüns
- Verbot des Gebrauchs von Trolleys (Golftaschen sind dann zu tragen) usw.
Diese Vorschriften werden in der Regel durch Aushänge an der Informationstafel oder durch Beschilderungen auf dem Platz bekannt gemacht. Sie können u.U. je nach Situation auch direkt von Befugten (Platzbeauftragte, Greenkeeper usw.) ausgesprochen werden.
Die Weisungen sind ausnahmslos und unverzüglich zu befolgen. Verstöße werden vereinsrechtlich sanktioniert.
6. Vorrang von Platzpflegearbeiten
Platzpflegearbeiten haben Vorrang. Es ist zu warten, bis die Arbeiten beendet sind oder die Platzarbeiter ein Zeichen zur Fortsetzung des Spiels geben. Ggf. ist, außerhalb eines Wettspiels, das betreffende Loch nicht zu beenden. Die Sicherheitsvorschriften der Etikette sind zu unbedingt zu beachten.
7. Besondere Sicherheitshinweise (Löcher 7 und 9)
Auf dem 9. Grün und vom 7. Abschlag darf nicht gleichzeitig gespielt werden. Über die Priorität muss sich verständigt werden. Im Zweifelsfall hat das Spiel auf dem 9. Grün Vorrang.
8. Verbot von motorisierten Golf-Carts
Die Benutzung von motorisierten Golf-Carts ist im Spielbetrieb aufgrund der Platzgegebenheiten nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder der Spielleitung und ggf. Platzrichter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Andere Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand.
9. Hunde
Hunde dürfen nicht auf die Anlage des WRGC mitgebracht werden.
10. Mobiltelefone
Die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Gelände des WRGC und im Clubhaus ist nicht erwünscht. Sollte die Erreichbarkeit über das Mobiltelefon im WRGC aus beruflichen oder privaten Gründen unverzichtbar sein, ist die Benutzung möglichst auf stummen Empfang (z.B. Vibrationsalarm) zu beschränken und mit äußerster Zurückhaltung zu handhaben. Bei Störungen durch die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Platz gelten die Golfregeln (Etiketteverstoß)


